STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen.
Unabhängig vom Hauptwohnsitz in Österreich kann die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen durch jede Gemeinde bzw. durch jeden Staatsbürgerschaftsverband erfolgen. Sollte Ihr Hauptwohnsitz im Ausland liegen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft.
Erforderliche Unterlagen
Falls erforderlich: zusätzlich
Kosten: