Eingetragene Partnerschaft

Informationen zur eingetragenen Partnerschaft

Die Eintragung der Partnerschaft kann bei jedem Standesamt erfolgen. 

Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit durchgeführt werden. 

Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit:

Das Verfahren zur Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten und vom Ort der Verpartnerung, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobter durchgeführt werden.

Benötigte Urkunden:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis – bei Fremden der Reisepass
  • Heiratsurkunden der letzten Vorehen
  • Nachweis der Auflösung der letzten Vorehe (Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Lichtbildausweis

Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden wie Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigenbescheinigung sowie Geburtsurkunden mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung benötigt. Es wird um telefonische Anfrage gebeten.

Apostille: Beglaubigung der Unterschrift der ausländischen Urkunde durch die übergeordnete Behörde im Ausland.

Diplomatische Beglaubigung: Bestätigung der Echtheit des Dokuments durch die Österreichische Botschaft im Ausstellungsland.

Übersetzungen dürfen nur von einem gerichtlich beeideten - in Österreich ansässigem - Dolmetscher anerkannt werden.