Informationen zur eingetragenen Partnerschaft
Die Eintragung der Partnerschaft kann bei jedem Standesamt erfolgen.
Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit durchgeführt werden.
Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit:
Das Verfahren zur Ermittlung der Partnerschaftsfähigkeit kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten und vom Ort der Verpartnerung, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobter durchgeführt werden.
Benötigte Urkunden:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis – bei Fremden der Reisepass
- Heiratsurkunden der letzten Vorehen
- Nachweis der Auflösung der letzten Vorehe (Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Lichtbildausweis
Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden wie Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigenbescheinigung sowie Geburtsurkunden mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung benötigt. Es wird um telefonische Anfrage gebeten.
Apostille: Beglaubigung der Unterschrift der ausländischen Urkunde durch die übergeordnete Behörde im Ausland.
Diplomatische Beglaubigung: Bestätigung der Echtheit des Dokuments durch die Österreichische Botschaft im Ausstellungsland.
Übersetzungen dürfen nur von einem gerichtlich beeideten - in Österreich ansässigem - Dolmetscher anerkannt werden.