Eheschließung

Informationen zur Eheschließung

Die Eheschließung kann bei jedem Standesamt erfolgen. 

Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden. 

Ermittlung der Ehefähigkeit:

Das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit kann bei jedem Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten und vom Ort der Eheschließung, unter gleichzeitiger Anwesenheit beider Verlobten durchgeführt werden.

Benötigte Urkunden:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis – bei Fremden der Reisepass
  • Heiratsurkunden der letzten Vorehen
  • Nachweis der Auflösung der letzten Vorehe (Scheidungsbeschluss bzw. Sterbeurkunde)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • Lichtbildausweis

Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden wie Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigenbescheinigung sowie Geburtsurkunden mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung benötigt. Es wird um telefonische Anfrage gebeten.

Apostille: Beglaubigung der Unterschrift der ausländischen Urkunde durch die übergeordnete Behörde im Ausland.

Diplomatische Beglaubigung: Bestätigung der Echtheit des Dokuments durch die Österreichische Botschaft im Ausstellungsland.

Übersetzungen dürfen nur von einem gerichtlich beeideten - in Österreich ansässigem - Dolmetscher anerkannt werden.

Ehefähigkeitszeugnis

Wird von jedem Standesamt ausgestellt. Benötigen Österreicher für die Eheschließung im Ausland. Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit durchgeführt werden – siehe oben.

Zuständig